Anforderung einer kostenlosen Erstberatung zu Impfschäden

IMPFSCHÄDEN

Rechtsberatung bei Impfschäden (Visualisierung)

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Für viele hat die SARS-CoV-2- oder gemeinhin als „Corona“ bekannte Infektion an Bedeutung verloren. Ganz anders stellt sich dies aber für die unzähligen durch eine Impfung gegen das Virus Geschädigten dar.

Impfgeschädigte nämlich leiden teils nach wie vor unter oft dramatischen gesundheitlichen Einschrän­kungen oder mussten diese in der Vergangenheit verkraften. Die einzelnen Folgen sind immer individuell sowie oft hoch komplex, von unterschiedlicher Dauer und vielschichtig in Ihren Auswirkungen auf die Lebenswirklichkeit der Betroffenen. Aus dem Slogan „Impfen schützt“ für die Geschädigten einer Impfung oftmals die bittere Wahrheit „geimpft – geschädigt – verleugnet“.

Dem stellen wir uns entschieden entgegen und kämpfen für die Betroffenen und Ihr Recht gegen die Hersteller, den Staat und auch die Impfärzte.

Lassen Sie uns sehr gerne ins Gespräch kommen, wenn Sie negative Folgen einer Impfung spüren oder gespürt haben – und auch dann, wenn Sie bisher noch keine gesundheitlichen Einschränkungen bemerkt haben, aber mindestens einmal geimpft wurden, denn sogar in diesen Fällen sind oftmals nennenswerte Ansprüche gegeben.

Unabhängig von diesem konkreten Tätigkeitsschwerpunkt leben wir dezernatsübergreifend die Überzeu­gung, dass herausragende Rechtskenntnisse alleine nicht immer den maximalen Erfolg für Mandanten gewähr­leisten können, sondern dass detaillierte Sachkenntnisse auf der Tatsachenebene des Streitstoffes oftmals den entscheidenden Unterschied ausmachen. Hier profitiert unser Dezernat für Impfschäden von unserer gewachsenen internen und externen Expertise aus den Bereichen Medizin, Biotechnologie, Immunologie und Virologie. Nutzen Sie diese Synergieeffekte für sich und Ihre berechtigten Ansprüche.

Möglicherweise haben Sie sich neben dem eigenen Schutz auch deshalb impfen lassen, um Ihrer gesellschaftlichen Verantwortung gerecht zu werden und Solidarität zu leben.

Davon abgesehen erschien Ihnen die Coronaimpfung vielleicht für Sie aufgrund von Notwendigkeiten Ihres beruflichen und/oder privaten Umfelds auch praktisch alternativlos.

Unabhängig von diesen ehrenwerten Motiven gilt jedoch Folgendes:

Jeder Impfung muss – genauso wie jeder Medikamentengabe oder jeder Heilbehandlung – eine Risikobewertung vorausgehen. Diese Risiken müssen den zu Impfenden oder den Patienten vor Durchführung der jeweiligen Maßnahme nachvollziehbar verständlich gemacht werden. Nur auf der Grundlage dieser Information kann eine Einwilligungserklärung durch die Betroffenen erfolgen.

Stattdessen mussten sich viele Bürger vor ihrer Coronaimpfung im Wesentlichen auf die politisch und medial – einem Mantra gleich – unablässig wiederholt und verkürzt Etikettierung als anscheinend eindeutig fast „nebenwirkungsfreie“ oder „risikolose” Impfung verlassen.

Doch wahrscheinlich hätten Sie seinerzeit gerne vollständige Informationen über mögliche Risiken und Nebenwirkungen oder zu Impffolgen erhalten, um tatsächlich eine aufgeklärte, mündige Entscheidung treffen zu können. Nachvollziehbarerweise könnten Sie sich daher nun schlecht informiert oder unlauter zur Coronaimpfung getrieben fühlen.

All dies können wir verstehen. Gleichzeitig wollen und müssen wir aber deutlich machen, dass wir uns ausdrücklich nicht als Impfgegner verstehen. Im Gegenteil.

Aber wir streiten für Sie – und wir streiten dafür, dass nunmehr endlich auch diejenigen Solidarität erfahren müssen, die negative Folgen der Impfung haben erleiden müssen und immer noch an Beeinträchtigungen unterschiedlichster Arten, Ausprägungen und Schweregraden leiden oder zukünftig leiden werden. Hierfür werden wir uns auf der Basis belastbarer medizinisch-wirtschaftlicher Erkenntnisse einsetzen und Ihnen zu Ihrem Recht verhelfen.

Im Übrigen entpflichtet nach unserer Überzeugung auch eine pandemische Risikolage, die allen vieles abverlangt hat, weder die Impfstoffhersteller noch die staatlichen Entscheidungsträger oder die Impfärzte davon, mit besonderer Besonnenheit, Akribie sowie wissenschaftlicher Substanz und ärztlicher Weitsicht ihren jeweiligen Aufgaben nachzugehen und die dabei zu beachtenden Normen und Verpflichtungen einzuhalten. Immer dann, wenn ein Schaden kausal durch Verstöße gegen solche bestehenden Normen und Verpflichtungen entstanden ist, der Anspruchsgegner dies vertreten muss – oder teils sogar auch verschuldensunabhängig –, ist dieser ohne Wenn und Aber auszugleichen.

Als Rechtsanwaltskanzlei dürfen und können wir selbstverständlich keine medizinische Diagnosestellung, medizinische Versorgung, Betreuung oder Nachsorge leisten. Dies ist weder unsere Profession noch unser Anliegen.

ABER:

Was wir dürfen und können, ist, Ihnen auf Ihren Wunsch gerne bundesweit Kontaktdaten etwa von (Schwerpunkt-)Ambulanzen in Universitätskliniken oder spezialisierten Kliniken bzw. Instituten zu nennen, an die Sie sich wenden können, um Ihre individuelle Symptomatik zu besprechen und hoffentlich medizinische Hilfe und ggf. rehabilitationsmedizinische Maßnahmen zu erhalten.

WARUM?

Weil wir Sie und Ihre Situation ernst nehmen.