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Durch die Sachbearbeitung unserer Mandate verdichten sich gegenwärtig vermehrt Hinweise darauf, dass bei zahlreichen Empfängern eines Coronaimpfstoffs Symptome und Krankheiten auftreten, die sehr denjenigen krankhaften Veränderungen entsprechen, unter denen Coronavirus-infizierte Menschen mit “Long COVID“ (mit Beschwerden bis zu 4 Wochen nach Virusinfektion) oder dem sogenannten “Post-COVID-Syndrom“ (mit Beschwerden für mehr als 12 Wochen nach Infektion) leiden.
Im Fall, dass die Geimpften sich nicht mit dem Corona-Virus infiziert haben, spricht dies stark dafür, dass diese Symptome und Krankheiten tatsächlich Ausdruck eines Impfschadens sind.
Gerne werden wir Ihnen die Hintergründe hierfür nach Mandatserteilung in einem eingehenden Beratungsgespräch darlegen, um uns daraufhin für Ihre berechtigten Ansprüche einzusetzen.
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