Anforderung einer kostenlosen Erstberatung zu Impfschäden

IMPFSCHÄDEN AUCH OHNE BEREITS ERKENNBARE SYMPTOME

Impfschäden auch ohne bereits erkennbare Symptome (Visualisierung)

Abhängig von der bei Ihnen oder Ihren Kindern verimpften Corona-Vakzine [in Frage kommen: Comirnaty (BioNTech/Pfizer); Spikevax (Moderna); Jcovden bzw. Covid-19 Vaccine Janssen (Janssen-Cilag); Vaxzevria (AstraZeneca); Bimervax (HIPRA Human Health); Nuvaxovid bzw. NVX-CoV2373 (Novavax CZ); VidPrevtyn Beta (Sanofi Pasteur); COVID19 Vaccine Valneva (Valneva Austria)] gehen wir davon aus, dass Ihnen bereits dann ein nennenswerter Schadensersatzanspruch zustehen kann, wenn Sie noch keine Symptome verspüren und auch in der Vergangenheit noch keine aufgetreten sind.

Wir können medizinisch-wissenschaftlich solide belegen, dass tatsächlich jeder Mensch, der mit bestimmten Corona-Vakzinen geimpft wurde, einen Impfschaden erlitten hat.

Bereits heute sind wir in der Lage, die im Klageverfahren zu Recht geforderte Höhe der Darlegungs- und Beweislast, welcher der klägerische Vortrag genügen muss, gerichtsverwertbar zu präsentieren.

Die Anspruchsgegner und Anspruchsgründe sind vielfältig und komplex. Dank unserer juristisch und medizinisch hoch kompetenten und sich ergänzenden Aufstellung und unseres Netzwerkes sind sie jedoch darstell- und durchsetzbar.

Wenn Sie daher die für sich selbst daraus ergebenden Möglichkeiten besprechen möchten, bieten wir Ihnen gerne eine unverbindliche und kostenlose Erstberatung an.